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Öffnung der Alleestraße für den Fahrradverkehr

Die Fußgängerzone der Alleestraße – zwischen der Fastenrathstr. und dem Markt – wurde ab dem 21. Juni während einer Testphase der Verwaltung für den Radverkehr im Zweirichtungsverkehr freigegeben. Zur Prüfung einer möglichen langfristigen Freigabe der Alleestraße für den Radverkehr wurde von Juni 2023 bis voraussichtlich November 2023 eine Testphase eingerichtet. Während dieser Testphase ist das ganztägige Befahren der Alleestraße im Zweirichtungsverkehr mit dem Rad erlaubt und es gelten dabei folgende Regeln für Radfahrende:
 

  • Vorrang: Fußgängerinnen und Fußgänger vor Fahrrad

  • Tempo: Schrittgeschwindigkeit

  • Situationsangepasst fahren: örtliche Regelungen beachten ggf. das Rad schieben

  • Ausreichend Abstand zu Passantinnen und Passanten halten

  • Rücksichtsvoll fahren: besonders bei Kindern, Senioren und mobilitätseingeschränkten Menschen
     

Geben Sie Zufußgehenden das Gefühl, von Ihnen rücksichtsvoll und weiträumig umfahren zu werden, auch wenn Sie Ihr Fahrrad sicher und gut beherrschen.
Sie sind zu Fuß in der Stadt unterwegs? Dann wollen Sie sicher ungestört bummeln oder Dinge erledigen. Ein guter Radfahrer bzw. eine gute Radfahrerin wird dabei Rücksicht auf Sie nehmen.
Beherzigen auch Sie: Ein höfliches und freundliches Miteinander aller trägt zu einer guten Atmosphäre bei.

Das Innenstadtnetzwerk unterstützt die Stadt Remscheid mit Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit.

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Innenstadtnetzwerk Remscheid

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